- Verkehrswert Der Verkehrswert ist der stichtagsbezogene Marktwert (Verkaufswert) einer Immobilie unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Eigenschaften und rechtlicher Gegebenheiten ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse. Er wird z. B. bei folgenden Angelegenheiten benötigt: Vermögensauseinandersetzung (z.B. , Scheidung, Erbfall) Kauf- oder Verkaufsverhandlungen zur Widerlegung der ermittelten Grundbesitzwerte in der steuerlichen Bedarfsbewertung Gerichtsurteile Bewertungen von Fonds- und Gesellschafteranteilen Enteignungen Entschädigungen und Sonstigem
Zudem gilt in der steuerlichen Bedarfsbewertung, dass bei Streitfragen der Verkehrswert und nicht der vom Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert zugrunde zu legen ist. Weitere Werte Beleihungswert zur Beleihung von Liegenschaften Versicherungswert zum Abschluss von Gebäudeversicherungen gemeiner Wert, wird vom Finanzamt im Zuge der Erbschaft- und Schenkungssteuer zur steuerlichen Bewertung von Grundbesitz herangezogen Einheitswert, Grundbesitzwert zur Besteuerung von Liegenschaften
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