| Um fremden Wert willig und frei anzuerkennen, muss man einen eigenen haben. (Immanuel Kant, 1724-1804) Wir schätzen Ihre Immobilienwerte- sei es bei der Ermittlung eines stichtagsbezogenen Verkehrswertes (Marktwertes) nach den Vorgaben der aktuell gültigen Wertermittlungsverordnung ImmoWertV für Ausgleichsansprüche (z.B. mit Anfangs- und Endwert im Zugewinnausgleich oder zur Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen) oder
- sei es zur Feststellung des Verkehrswerts in der Zwangsversteigerungsverfahren oder
- als Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes im Zuge der Erbschafts- und Schenkungssteuer gegenüber dem Finanzamt,
- sei es durch ein Kurzgutachten für eine angemessene Kaufpreisverhandlung oder für die eigene Vermögensdisposition,
- auch für eventuelle Ausgleichszahlungen bei Rechten und Belastungen am Grund und Boden, z.B. einem Wohnungsrecht, einem Geh- und Fahrrecht oder einem Überbau
- oder eine Überprüfung des Einheitswertes, der heute noch für die Berechnung der Grundsteuer Verwendung findet,
- auch für einen Beleihungswert für Kreditinstitute
- und für vieles mehr.
Wir erstellen Gutachten für folgende Objekte:- bebaute und unbebaute Grundstücke,
- Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser,
- Eigentumswohnungen und Teileigentum
- Wohn- und Geschäftshäuser
- sowie für Gewerbeobjekte
- und andere.
Wir überprüfen auch den Wert in Fremdgutachten |