Grundstückswertermittlung Die Grundstückswertermittlung regelt der § 194 des Baugesetzbuches. Jedes Grundstück ist einmalig in Form, Lage und Bebauung. Die Wertermittlungsverordnung und die Wertermittlungsrichtlinien bilden die Grundlage für eine individuelle Wertermittlung Ihres Grundstücks, das meistens die größte Investition Ihres Lebens darstellt. Anlässe für ein WertgutachtenFragen, zu denen ein Sachverständiger Stellung nehmen soll, sind so unterschiedlich wie die Lebenssituationen, in die ein Grundstückseigentümer geraten kann. Im Privatbereich unter anderem beim Zugewinnausgleich oder bei Erbschafts-streitigkeiten; zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt bei steuerlichen Angelegenheiten; bei der Wertfeststellung für eine gerechte Entschädigung von Rechten oder Lasten, z. B. bei einer Dienstbarkeit , einem Wohnungsrecht oder auch bei einer Kaufpreisverrentung; Wertfeststellungen beim Heimfall von Erbbaurechten; sowie in vielen Bereichen der Wirtschaft sowie des Rechts und der Verwaltung.
So festgestellten Grundstückswerte stellen eine wesentliche Entscheidungshilfen dar. Der Gutachtenzweck entscheidet vorrangig, Welcher Wert maßgebend istZunächst wird geklärt werden, welcher Wert maßgebend sein soll. Man wird feststellen, dass es unterschiedliche Werte gibt, je nach dem Zweck, dem das Gutachten dient. So gibt es den Verkehrswert, auch Marktwert genannt, den Beleihungswert, den Versicherungswert und in steuerlichen Angelegenheiten den gemeinen Wert oder den Einheits- oder Grundbesitzwert. |