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Immobilienbewertung Brennich

Sachverständigen- und Ingenieurbüro Rita Brennich

nach DIN EN ISO/IEC
17024 zertifizierte
Sachverständige für
Immobilienbewertung
ZIS Sprengnetter Zert (S)

Grundstückswertermittlung

Die Grundstückswertermittlung regelt der § 194 des Baugesetzbuches.
Jedes Grundstück ist einmalig in Form, Lage und Bebauung.
Die Wertermittlungsverordnung und die Wertermittlungsrichtlinien bilden die Grundlage für eine individuelle Wertermittlung Ihres Grundstücks, das meistens die größte Investition Ihres Lebens darstellt.

Anlässe für ein Wertgutachten

Fragen, zu denen ein Sachverständiger Stellung nehmen soll, sind so unterschiedlich wie die Lebenssituationen, in die ein Grundstückseigentümer geraten kann.

  • Im Privatbereich unter anderem beim Zugewinnausgleich oder bei Erbschafts-streitigkeiten;
  • zum Nachweis gegenüber dem  Finanzamt bei steuerlichen Angelegenheiten;
  • bei der Wertfeststellung  für eine gerechte Entschädigung von Rechten oder  Lasten, z. B.  bei einer Dienstbarkeit , einem Wohnungsrecht oder auch bei einer Kaufpreisverrentung;
  • Wertfeststellungen beim Heimfall von Erbbaurechten;
  • sowie in vielen Bereichen der Wirtschaft sowie des Rechts und der Verwaltung.
     

So festgestellten Grundstückswerte stellen eine wesentliche Entscheidungshilfen dar.

Der Gutachtenzweck entscheidet vorrangig, Welcher Wert  maßgebend ist

Zunächst wird geklärt werden, welcher Wert maßgebend sein soll. Man wird feststellen, dass es  unterschiedliche Werte gibt, je nach dem Zweck, dem das Gutachten dient. So gibt es den Verkehrswert, auch Marktwert genannt, den Beleihungswert, den Versicherungswert  und in steuerlichen Angelegenheiten den gemeinen Wert oder den Einheits-  oder Grundbesitzwert.
 

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